1. Anmeldung/ Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Internetseite www.schwimmschule-seerobbe.de unter der Rubrik „Anmeldeformular“ und ist verbindlich. Ihre Anmeldung gilt immer für die gesamte Kursdauer, welche an einem festen Tag zur festen Uhrzeit stattfindet. Die verbindlichen Daten finden Sie auf der Kursbestätigung. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten „Anmeldeformulars“ erhalten Sie, in der Regel innerhalb von drei Tagen, eine Anmeldebestätigung inklusiver besonderer Informationen. Ihre Anmeldung behält dann auch ihre Verbindlichkeit, wenn Sie von der Schwimmschule Seerobbe keine Anmeldebestätigung erhalten. Dies kann insbesondere dann passieren, wenn Sie in Ihren EMail-Account ein Spam Filter aktiviert haben, um unerwünschte E-Mails auszufiltern, oder wenn Ihre angebliche E-Mail-Adresse falsch ist. Sollten Sie drei Tage nach Ihrer Anmeldung noch keine Anmeldebestätigung erhalten haben, sollten Sie uns kontaktieren. Ein Teilnehmervertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere Anmeldebestätigung zustande.
2. Kursgebühr
2.1 Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn, per Überweisung oder bar gegen Quittung zu zahlen. Hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsfrist kommt es auf den Zahlungseingang bei der Schwimmschule Seerobbe an. Im Falle eines nicht fristgerechten Zahlungseinganges besteht ein Anrecht auf die Teilnahme/ Ersatz von Kurs/ Kursstunde nicht. Bei nicht fristgerechten Zahlungseingang der Kursgebühr wird der Platz weitergegeben. Der Vertrag verliert nicht an seiner Gültigkeit und ist im vollen Umfange zu begleichen. Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
2.2 Die Gebühr für Freizeiten, Schwimmcamps und Tagestouren sind nach Vertragsabschluss/ Zusendung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung per Überweisung zu zahlen. Hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsfrist kommt es auf den Zahlungseingang bei der Schwimmschule Seerobbe an. Im Falle eines nicht fristgerechten Zahlungseinganges besteht ein Anrecht auf unsere Freizeit/ Feriencamp nicht. Der Vertrag verliert nicht an seiner Gültigkeit und ist im vollen Umfange zu begleichen. Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
3. Abmeldung/ Stornierung/ Umbuchung
3.1 Stornierungen und Umbuchungen unserer Schwimmkurse (alle) können nur 14 Tage vor Kursbeginn und ausschließlich in Textform akzeptiert werden. Bei nicht fristgerechter Stornierung und Nichterscheinen zum gebuchten/ bestätigten Kurs, wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Die Rechnung dazu geht per E-Mail oder Post zu und ist innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen. Fehlstunden können in der Anzahl "zwei" bei uns nachgeholt werden wie folgt: eine Stunde Krankheit, eine Stunde Urlaub. Der Urlaubstag kann auch bei Bedarf in Krankheit umgewandelt werden, dabei verliert man dann den Urlaubstag. Eine Auszahlung oder ein Verrechnen der Fehlstunden, in andere Kursangebote ist nicht möglich. Bei Störungen des Schwimmunterrichts kann das Kind vom Schwimmunterricht verwiesen werden. Die Kosten werden hierfür nicht erstattet!
3.2 Bei Freizeiten und Schwimmcamps können Stornierungen und Umbuchungen nur 30 Tage vor Reisebeginn und ausschließlich in Textform akzeptiert werden. Bei nicht fristgerechter Stornierung und Nichterscheinen zum gebuchten/ bestätigten Kurs, wird die Reisegebühr in voller Höhe fällig. Die Rechnung dazu geht per E-Mail oder Post zu und ist innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
4. Kursorganisation
Die Schwimmschule Seerobbe behält sich vor, Kurse kurzfristig abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen vorliegen. Schwerwiegende Beeinträchtigungen liegen beispielsweise bei kurzfristigen Schließungen oder Reinigung des Schwimmbeckens (z.B. Kot im Schwimmbecken durch eine Vorgruppe etc.); Ausfall der Heizung Luft/ Wassertemperatur, Unfall, Ausfall der Lehrkraft. Die Kurszeiten können sich bis ca. drei Tage vor Kursbeginn geringfügig ändern. Diese eventuellen Zeitverschiebungen werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Die Schwimmschule Seerobbe behält sich jederzeit, aus organisatorischen Gründen, einen kurzfristigen Kursleiterwechsel/ Kursleiterersatz vor.
5. Kleidung
Säuglinge und Kleinkinder müssen der Körpergröße angepasste Badekleidung (Ein- oder Mehrwegschwimmwindeln) mit enganliegenden Bündchen an Bauch und Beinen tragen. Kinder, die laufen können, tragen bitte zur enganliegenden Badekleidung, kleine Socken. Bitte verwenden Sie als Badekleidung keine Bikinis oder Badeshorts, diese saugen sich extrem voll Wasser. Ihre Kinder wollen gerne über Wasser bleiben uns NICHT durch vollgesaugte Badekleidung nach unten gezogen werden.
6. Haftung
Die Schwimmschule Seerobbe haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule Seerobbe oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Schwimmschule Seerobbe beruhen. Die jeweilige Hausordnung des Schwimmbades ist Folge zu leisten. Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Kleidung, Wertgeständen kann von der Schwimmschule Seerobbe keine Haftung übernommen werden. Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen erhoben, der sie verursacht hat. Liegengebliebene Sachen werden NICHT aufbewahrt. Bei Schäden, welche im/ am Schwimmschulgebäude, oder auf dem gesamten Gelände der Schwimmschule, durch Besucher/ Kursteilnehmer verursacht werden, haftet der Besucher/ Kursteilnehmer oder der Erziehungsberechtigte in vollem Umfang. Die Schwimmschule Seerobbe übernimmt keine Haftung für Verletzung und Schäden der Kursteilnehmer, die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.
7. Aufsichtspflicht/ Unfallpflicht
Bei unseren Kursen sind die Eltern auch während des Kurses selbst für ihr Kind verantwortlich und bleiben im Hause. Für Kinder ohne Aufsichtspflicht (Schwimmkurse ohne Eltern) beginnt unsere Aufsichtspflicht erst mit dem Betreten des Schwimmbeckens mit Kursbeginn. Die Unfallverhütungspflicht unsererseits beginnt erst mit dem Betreten des Schwimmbeckens. Das Schwimmbecken darf erst nach Aufforderung des Kursleiters betreten werden.
8. Sonstige
Durch einen Kinderarztbesuch können Sie sicherstellen, dass medizinische Bedenken zum Babyschwimmen ausgeräumt sind. Die Schwimmschule übernimmt hierfür keine Haftung.
Ein absolutes Schwimmverbot besteht bei:
• Ohrenentzündungen
• Augenentzündungen
• Durchfall
• Ansteckende Krankheiten
• Fieber
• Nach Impfung mit Impfreaktionen
Das Tragen von Schmuck (besonders Ohrstecker, Ketten, Ringe, Schrankschlüssel) ist verboten. Das Tragen von Pflastern, Kauen von Kaugummis usw. sind im Schwimmbecken verboten.
9. Fotografieren/ Filmen
Das Fotografieren ist ausschließlich im Bereich des Schwimmbeckens erlaubt, wenn alle anderen Kursteilnehmer/ Eltern damit einverstanden sind. Das Fotografieren in den Bereichen der Umkleidekabinen und Duschen ist verboten. Beim Filmen während der Kurseinheit ist zuvor die Zustimmung der anderen Kursteilnehmer zu erfragen. Ansonsten findet der Schwimmunterricht nur im Rahmen der Teilnehmer statt, ohne jeweils dritte Personen zum Wohle der Kursteilnehmer!
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen richtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ihr Team Schwimmschule Seerobbe
Geschichtliches
Die Grundidee einer Schwimmschule entstand schon 2014, als unsere Tochter einen Schwimmkurs besuchen sollte, aber es keinen Platz in und um Neumünster gegeben hatte. Gleiches spielte sich dann auch mit unserem mittleren Sohn und seinen Freunden ab.
Schwimmen als Nordlicht muss sein!
Wir leben zwischen den Meeren und unsere Kinder müssen schwimmen können!
Eine klare Ansage von meiner Frau an mich und der Auftrag war da! Dieses hatte so gut geklappt und sprach sich bei meinem Arbeitgeber Bundeswehr ebenfalls herum, so dass ich für den Bereich der Schwimmausbildung in der Truppe zuständig war.
Die Zeit der Aus-, Fort- & Weiterbildung im Schwimmbereich fing an.
Aus dieser Grundidee wurde dann für mich (Sven Ponty) ernst und ich entschloss mich, eine zivile Schwimmaus-, Fort- & Weiterbildung beim BvAP parallel zum Beruf durchzuführen.
Seit der Gründung der Schwimmschule Seerobbe (Namensgeber ist mein mittlerer Sohn) im Jahr 2018 ist unsere Schwimmschule stetig gewachsen und hat sich längst über den lokalen Bereich hinaus etabliert.
Mit 3 kleinen Kursen habe ich angefangen und bin jetzt insgesamt mit 43 Kursen vertreten.
"Qualität, statt Quantität, sowie das selbstständige handeln und meistern in einer Notsituation"!
Als ausgebildeter Sport- & Fitnesskaufmann richten sich die Angebote auf Babyschwimmen, Wassersicherheitstraining, Schwimmkurse, Schwanger-Fit und danach, sowie Wassergymnastik und der Fortbildung unserer Schwimmkinder aus.
Unsere Ausbildung im Schwimmbereich ist einzigartig! Wir sind, wie wir sind! So bilden wir auch aus und das zum Vorteil unserer Kursteilnehmer.
Bei uns lernen schon die kleinen Seerobben das Schwimmen mit Bekleidung, denn man fällt ja nicht immer mit der Badehose ins Wasser.
Seit 2021 offizielle Abnahme niederländische Schwimmdiplomen / Zwemdiploma bieten wir auch unser Konzept in Verbindung mit unserem Schwimmcamp an.
Hier können Kinder weitab von ihren Eltern eine Woche lang mit anderen Kindern ganz viel Spaß haben und nebenbei ein Schwimmabzeichen mit nach Hause bringen.
Schaut einfach mal rein. Wir freuen uns sehr darüber.
Unser Leitspruch lautet: Wir machen immer mehr!
Bad Segeberg
Neumünster